Die Marketingberatung (Web-Marketing) soll helfen, bestehende größenbedingte Management- oder Informationsdefizite zu beheben und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Bonität der Unternehmen zu verbessern.
Ziel der Förderung
Durch die Erschließung neuer Medien, wie dem Internet, hilft die Marketingberatung (Web-Marketing) dabei, neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kunden zu binden. Web-Marketing hat dabei eine größere Reichweite als klassisches Marketing. Bei der Marketingberatung (Web-Marketing) geht es um Werbung und Verkauf im Bereich des Internets sowie auch um das Management von digitalen Kundendaten und elektronische Kundenpflegesysteme.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) entsprechend der jeweiligen Definition der EU und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in der Phase des Unternehmenswachstums und der Bestandssicherung.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Versicherungs-vertreter oder -makler, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
Was wird wie gefördert?
Die Marketingberatung (Web-Marketing) soll alle Unternehmensaktivitäten im Internet unterstützen, die dem Absatz nachfragegerechter Produkte und Dienstleistungen dienen.
Gefördert wird die begleitende und/ oder konzeptionelle Beratung zur Erstellung von Konzepten zu Marketingaktivitäten über das Internet. Dabei sollen die Bedarfe für das Unternehmen individuell bestimmt und die möglichen Maßnahmen aufgezeigt werden, wie z.B. Online-Shops, Online-Tagebücher, Video-Nachrichten oder Blogs.
Gefördert werden die Ausgaben, die dem Antragsteller für die Beratung entstehen; die Umsetzung selbst ist nicht förderfähig.
Nicht gefördert werden Beratungen, die sich ausschließlich auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, ferner Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 400 Euro je Tagewerk, inkl. Auslagen und Reisekosten, ohne Umsatzsteuer. Die Förderung umfasst im RWB-Gebiet mindestens 7 Tagewerke, jedoch höchstens 15 Tagewerke, im Konvergenzgebiet mindestens 5 Tagewerke, jedoch höchstens 25 Tagewerke.
Eine Förderung aus einem der Beratungsfelder der Beratungsrichtlinie 2009/2012 (Außenwirtschaftsberatung, Beteiligungsberatung, Designberatung, Marketingberatung, Nachfolgeberatung und Personalentwicklungsberatung) kann grundsätzlich je Unternehmen einmal innerhalb von zwei Jahren gewährt werden. Im RWB-Gebiet ist eine Förderung im Beratungsfeld Marketing bzw. Web-Marketing nur einmal möglich.
Wo stellen Sie den Antrag?
Stellen Sie Beratungs- und Coachingbedarf fest, wählen Sie einen für diesen Beratungsbedarf geeigneten Berater aus der NBank-KfW-Beraterbörse aus, schließen mit ihm eine Beratungsvereinbarung mit auflösender Bedingung und stellen anschließend einen Antrag bei der NBank.
Zur Beraterbörse
Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass sowohl der Antragsvordruck als auch die Beratungsvereinbarung dem aktuellen Stand entsprechen. Zu erkennen ist dies auf dem Formular jeweils am linken unteren Rand.
Die Antragsunterlagen müssen der NBank spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beratungsbeginn vorgelegt werden. Mit der Beratung darf erst nach Eingang des Bewilligungsbescheids der NBank begonnen
werden.
Quelle: http://www.nbank.de/Unternehmen/Wirtschaft/Innovation/Marketingberatung.php (5.2.2013)